05. November 2026
Beitrag von: Enrico Gemsa
Die digitale Übergabe braucht eine eigene Liste
Was gehört bei einer Betriebsübernahme zur digitalen Übergabe?
Zur digitalen Übergabe gehört alles, was den Betrieb im Internet ausmacht - von der Domain über Zugänge und Profile bis zu Lizenzen und Originaldateien. Vieles davon ist nicht selten auf eine Person eingetragen und nirgends vollständig erfasst. Übertragen lässt es sich deshalb nur mit einer eigenen Liste, die rechtzeitig vor dem Stichtag steht. Was auf diese Liste gehört, welche Rechte dahinterstehen, und was gilt, wenn der Auftritt an einer Person hängt, darum soll es hier gehen.
Hinter jeder Datei stehen Rechte, die nicht automatisch mitwandern
Für Logo, Fotos und Texte stellt sich die Frage, wer sie gestaltet hat und welche Rechte der Betrieb daran besitzt. Das Urheberrechtsgesetz erlaubt in Paragraf 34 Absatz 3, Nutzungsrechte bei der Veräußerung eines Unternehmens auch ohne Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers zu übertragen. Unter bestimmten Umständen können diese das Recht allerdings zurückrufen. Anders liegt es in der Regel bei online gekauften Bildern und Schriften. Die Standardlizenz von Adobe Stock etwa ist nach den Lizenzbedingungen nicht übertragbar. All das gehört in die rechtliche Beratung der Übergabe. Wichtig ist, diese Punkte früh zu erkennen, damit nach dem Stichtag keine Überraschungen gibt. Denn fehlen die Nutzungsrechte an Logo oder Fotos kommen teils erhebliche Kosten nach der Übernahme zustande.
Hängt der Auftritt an einer Person, braucht der Wechsel eine Übergangszeit
Website und Profile zeigen oft Gesicht und Namen der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers. Die DIHK beschreibt bei personenbezogenen Dienstleistungen eine starke Inhaberbezogenheit, persönliche Netzwerke und langjährige Kundenbeziehungen seien oft nur schwer übertragbar. Der Übergang sollte deshalb sichtbar geplant werden, etwa mit einer Zeit, in der beide Personen auf Website und Profilen genannt werden. Nach dem Stichtag folgen die praktischen Schritte. Impressum und Datenschutzerklärung werden sofort angepasst, die Inhaberschaft am Google-Profil wird umgestellt, und alle Zugänge und Passwörter werden neu vergeben. Konten werden auf den Betrieb eingetragen statt auf Personen. Ein Auftritt mit Handbuch und vollständig dokumentierten Zugängen lässt sich so übergeben, ohne dass Kundschaft oder Suchmaschinen eine Lücke bemerken.
Eine digitale Übergabe gelingt, wenn sie gut geplant und vorbereitet wird
Die digitale Übergabe ist kein Anhang im Kaufvertrag, sondern eine wichtige Aufgabe. Der erste Schritt geht ohne fremde Hilfe. Nötig ist eine Tabelle mit jedem Konto, jeder Domain und jeder Lizenz und die Person, auf die sie eingetragen sind. Was dabei auffällt, klärt die Beratung zur Nachfolge. Die IHK Halle-Dessau bietet dazu kostenfreie Expertensprechtage an. Einen neutralen Blick von außen auf den gesamten Auftritt liefert unser Agentur-Check.
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