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Barrierefreiheit nach BFSG

Inklusion im digitalen Raum

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit 28. Juni 2025 in Kraft tritt und setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882) um. Das Ziel ist es allen Menschen den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das Gesetz stellt sicher, dass niemand aufgrund von Einschränkungen vom gesellschaftlichen, beruflichen oder digitalen Leben ausgeschlossen wird.

Was will das Gesetz und wen betrifft es?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen und andere Institutionen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie unter anderem leicht bedienbare Benutzeroberflächen, verständliche Inhalte, technische Kompatibilität mit Hilfsmitteln wie Screenreadern sowie klare Strukturen und Kontraste bieten. So verschwinden Barrieren und Inklusion findet auch im digitalen Raum statt. Betroffen sind im Grunde alle Websites, Online-Shops und mobile Anwendungen.

Wie wird eine Website barrierefrei?

Damit Websites diesen Anforderungen gerecht werden, müssen ihre Strukturen und Inhalte optimiert werden. Das beginnt bei Bildbeschreibungen und reicht bis zur nachvollziehbaren Formulierung von Überschriften. Selbst Farbkontraste im Layout der Seiten und Abstände zwischen Rahmen und Texten müssen passen. Hinzu kommen Features, die Usern die Bedienung zusätzlich erleichtern. Sogenannte Barrierefreiheits-Tools werden im Frontend der Website integriert und ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern, Schriftgrößen, Kontraste und vieles mehr selbst einzustellen. All das machen und können unsere Websites.
SAALEBRANDS unterstützt jede Initiative aber auch gesetzliche Vorschrift, die die Barrierefreiheit fördern und damit unsere Gesellschaft stärken. Wir verstehen Barrierefreiheit im Internet aber auch als Chance für jedes Unternehmen. Denn wer sein Angebot für alle verfügbar macht, kann eine größere Zielgruppe bedienen. Lassen Sie uns darüber gern sprechen.